Impressum

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtungen mit Frühstück 20%, Übernachtung mit Halbpension 30% und reiner Übernachtung ohne Zusatzleistung 10%.
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Hinweise zur Internetnutzung

Ich bin verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass das Herunterladen sowie das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material aus dem Internet verboten ist.
Unsere Router sind verschlüsselt, Sie erhalten bei Bedarf die Zugangsdaten und bestätigen, dass Sie auf die rechtlichen Konsequenzen im Hinblick auf urheberrechtlich geschütztes Material hingewiesen wurden. Werden von einer auch von Ihnen benutzten IP-Adresse illegale Aktionen festgestellt und liegt ein entsprechender gerichtlicher Beschluss vor, müssen Ihre persönlichen Daten an den Inhaber des Urheberrechts übermittelt werden.

Anreiseinformationen

Ihre Anreiseinformation können Sie sich von unserer Homepage herunterladen.
Wir freuen uns Sie ab 14 Uhr auf unserem Hof begrüßen zu dürfen und bitten Sie am Abreisetag die Wohnung gegen 10 Uhr zu verlassen.

Reiserücktritt

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes "Urlaub auf dem Bauernhof in Bayern" e.V. oder direkt bei uns oder über nachfolgenden Allianz Vertretung.
https://vertretung.allianz.de/rottmann.rottmann/index.html

Aufsichtspflicht

Die Eltern haben auf dem gesamten Grundstück die Aufsichtspflicht für Ihrer Kinder.

Dieses ganze Paket sind meine AGB´s.

Vielen Dank und bis bald

Ute Lichti
Herrlehof 81
86679 Ellgau
Tel: 08273-2229
Fax: 08273-2027
Mobil: 0176-56103313
Homepage: www.herrlehof.de